Allgemeine Geschäftsbedingungen für JVB Travel

Stand: 01.02.2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reisen mit Jotunheimen Travel und Fjord Mountain Route

Dies ist eine Zusammenfassung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die vollständigen Bedingungen findest du hier (pdf, 165 kb).

Es ist wichtig, dass sich alle Reisenden vor der Buchung mit diesen Bedingungen vertraut machen.

1. Vertragsschluss und Zahlungsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für den Kauf von Reisen, die als Jotunheimen Travel und Fjord Mountain Route organisiert werden, wobei der Veranstalter JVB Travel („Veranstalter“) ist.
Der Vertrag zwischen den Parteien gilt als abgeschlossen, wenn JVB Travel eine schriftliche Bestätigung mit einer Buchungsnummer an eine vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse gesendet hat.
Der Veranstalter kann bei der Buchung oder vor einem vereinbarten Fälligkeitsdatum eine Anzahlung verlangen. Die Anzahlung ist in der vereinbarten Weise und innerhalb der festgelegten Frist zu zahlen.
Ist der vereinbarte Betrag nicht spätestens 2 Tage nach Fälligkeit auf dem Konto des Veranstalters eingegangen, kann der Veranstalter den Vertrag aufheben, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass die Zahlung innerhalb der Frist erfolgt ist.
Der Restbetrag ist 30 Tage vor Abreise fällig. Falls der Veranstalter gegenüber Unterlieferanten Zahlungspflichten hat, die früher als 30 Tage vor der Abreise fällig sind, kann der Restbetrag ebenfalls früher fällig werden. Der Veranstalter muss eine solche Verpflichtung dokumentieren. Es müssen vor der Buchung klare und deutliche Angaben zum Fälligkeitszeitpunkt des Restbetrags gemacht werden.
Falls diese Informationen nicht in klarer und deutlicher Weise bei der Buchung bereitgestellt werden, ist der Kunde nicht an die abweichenden Zahlungsfristen des Veranstalters gebunden. In diesem Fall darf die Zahlung nicht früher als 30 Tage fällig sein.

2. Umfang des Vertrages

Der Veranstalter organisiert sowohl Reisen, die als „Pauschalreisen“ definiert sind, als auch Reisen, die nicht darunterfallen. Alle vom Veranstalter angebotenen Reisen unterliegen diesem Vertrag.
Der Vertrag umfasst die Pauschalreise, wie sie in der Bestellung, der Bestätigung und der Reisebescheinigung oder einem ähnlichen Dokument festgelegt ist, sowie etwaige Zusatzleistungen, die gemäß einer Vereinbarung zwischen den Parteien in die Pauschalreise aufgenommen wurden. Darüber hinaus umfasst der Vertrag auch die individuellen Bedingungen des Veranstalters.
Zudem sind die Angaben des Veranstalters auf seiner Website, in Katalogen, Broschüren usw. Bestandteil des Vertrages, es sei denn, es ist anzunehmen, dass sie für den Kauf der betreffenden Pauschalreise durch den Kunden irrelevant sind. Diese Angaben gelten auch dann nicht als Bestandteil des Vertrages, wenn sie vor Vertragsabschluss in eindeutiger Weise geändert wurden. Der Veranstalter muss in seinen Informationen darauf hinweisen, dass die Angaben vor Vertragsabschluss geändert werden können.

3. Reisepreis

3.1. Preis

Für maßgeschneiderte Reisen kann der Veranstalter eine Verwaltungsgebühr erheben. Die Gebühr muss in der Bestätigung angegeben sein, die der Kunde erhält.
Der angegebene Preis für die Reise umfasst alle Abgaben, Gebühren und/oder Steuern, die von norwegischen und/oder ausländischen Behörden auf die im Vertrag enthaltenen Dienstleistungen erhoben werden können.
Darüber hinaus muss der Preis alle Zuschläge für Sonderwünsche des Kunden im Zusammenhang mit seiner Buchung oder andere Leistungen umfassen, die der Veranstalter in die Pauschalreise aufgenommen hat.
Zuschläge oder Rabatte im Zusammenhang mit der Reise oder solchen optionalen Zusatzleistungen oder Spezifikationen müssen deutlich in der Preisübersicht / Preisspezifikation des Veranstalters aufgeführt werden.
Anschlussreisen oder Landarrangements, die nicht Teil der Pauschalreise sind, werden zusätzlich zum Preis der Pauschalreise berechnet und unterliegen nicht den Bestimmungen dieses Abschnitts.
Der Veranstalter kann festlegen, dass der vereinbarte Pauschalreisepreis aufgrund Änderungen bei staatlichen Steuern und Abgaben, Transportpreisen und/oder Wechselkursen nach oben oder unten angepasst werden kann. Der Kunde muss eine Begründung und eine Berechnung der Preiserhöhung erhalten. Der Veranstalter muss dem Kunden im Gegenzug das Recht einräumen, eine Preisreduzierung zu fordern, falls sich die Umstände, die den Veranstalter zur Preiserhöhung berechtigen, zugunsten des Kunden entwickeln (gemäß dem norwegischen Pauschalreisengesetz § 19 i.V.m. § 20).
Die Mitteilung über die Preiserhöhung muss dem Kunden spätestens 20 Tage vor der Abreise zugehen, damit die Forderung gültig ist. Der Kunde kann eine Preisänderung zu seinen Gunsten nicht mehr geltend machen, wenn die Umstände später als 20 Tage vor der Abreise eintreten.
Eine Preiserhöhung von mehr als 8 % des vereinbarten Kaufpreises berechtigt den Kunden, vom Vertrag ohne Kosten zurückzutreten.
In der Mitteilung über die Preiserhöhung muss der Veranstalter eine angemessene Frist setzen, innerhalb derer der Kunde das Recht hat, den Kauf ohne Kosten zu widerrufen. Diese Frist darf nicht kürzer als drei Werktage sein.

3.2. Anzahlung

Die Anzahlung beträgt 30 % der gesamten Reisekosten, der konkrete Betrag wird bei der Buchung angegeben.
Kann der Veranstalter nachweisen, dass die Buchung vor Reisebeginn zu besonderen finanziellen Verpflichtungen führt, z. B. nicht erstattungsfähige Vorauszahlungen an Hotels oder spezielle Landarrangements (Exkursionen, Kurse usw.), die Teil des Pakets sind, bei deren Stornierung der Veranstalter jedoch keine Rückerstattung erhält, kann die Anzahlung um diesen dokumentierten Betrag erhöht werden.

4. Besondere Vertragsbedingungen

4.1. Reiserücktrittsversicherung und Reiseversicherung

Der Veranstalter empfiehlt allen Reisenden den Abschluss einer Reiseversicherung, die Stornierung, Gepäckverlust/-schäden, medizinische Kosten und gegebenenfalls Rücktransport im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit abdeckt.
Falls die Reise innerhalb von 15 Tagen vor Reisebeginn storniert wird, erfolgt keine Rückerstattung.

4.2. Einreisebestimmungen

Reisende aus EU/EWR-Ländern benötigen kein Visum, sofern die Reise weniger als drei Monate dauert.
Reisende mit ausländischen Pässen aus Nicht-EU/EWR-Ländern müssen sich selbst über erforderliche Visa/Dokumente informieren unter: https://www.udi.no/skal-soke/besok-og-visum/

4.3. Gesundheitsinformationen

Der Kunde muss vor Vertragsabschluss über gesundheitliche Anforderungen im Zusammenhang mit der Reise und dem Aufenthalt informiert werden.

4.4. Sonstige Bestimmungen

Der Vertrag bestätigt, dass der Veranstalter die gesetzlich vorgeschriebene Garantie für den Reisegarantiefonds oder eine gleichwertige Regelung hinterlegt hat, sowie Informationen dazu, wie der Fonds kontaktiert werden kann.

5. Rechte des Kunden zur Änderung, Stornierung oder Übertragung der Reise

5.1. Stornierung aufgrund außergewöhnlicher Umstände

Der Kunde hat das Recht, die Pauschalreise zu stornieren und eine Rückerstattung der gezahlten Beträge zu erhalten, wenn am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe vor Beginn der Pauschalreise unvermeidbare oder außergewöhnliche Umstände auftreten. Dazu gehören Kriegshandlungen, Naturkatastrophen, gefährliche ansteckende Krankheiten oder andere vergleichbare Ereignisse, die die Durchführung der Pauschalreise oder den Transport des Kunden zum Reiseziel beeinträchtigen.

Die Kenntnis des Kunden über diese Umstände, einschließlich der Frage, ob er sich vor der Buchung über mögliche Risiken informiert hat, kann in die Bewertung einfließen, ob die Situation tatsächlich als unvermeidbar oder außergewöhnlich gilt.

Das Recht auf Stornierung gilt auch, wenn diese Ereignisse auf oder entlang der Reiseroute eintreten und für den Kunden ein erhebliches Risiko darstellen.

Ansprüche auf Rückerstattung für Leistungen, die nicht Teil der Pauschalreise sind, müssen an den jeweiligen Dienstleister gerichtet werden, falls die Zahlung bereits vom Veranstalter an diesen weitergeleitet wurde.

5.2. Stornierung gegen Gebühr

Der Kunde hat das Recht, die Reise gegen eine Verwaltungsgebühr zu stornieren, solange bis zu 42 Tage vor Beginn der Reise verbleiben.

Für eine Standardreise ohne individuelle Anpassung beträgt die Verwaltungsgebühr 750 NOK.

Für eine maßgeschneiderte Reise, bei der der Veranstalter die Reise personalisiert hat, beträgt die Verwaltungsgebühr 1.500 NOK.

Wenn der Kunde nach Ablauf dieser Frist storniert, gelten folgende Regeln:

Stornierung zwischen 42 und 15 Tagen vor Abreise: Rückerstattung des gezahlten Betrags abzüglich der Anzahlung.

Stornierung weniger als 15 Tage vor Abreise oder Nichterscheinen: Keine Rückerstattung.

Wenn der Veranstalter Steuern und Gebühren im Namen des Kunden zurückfordert, kann dafür eine angemessene Gebühr berechnet werden. Die gesamten Gebühren dürfen jedoch nicht höher sein als die Gebühr für eine Namensänderung auf dem Ticket.

5.3. Übertragung der Pauschalreise

Der Kunde hat das Recht, die Reise an eine andere Person zu übertragen, sofern diese die Bedingungen für die Teilnahme erfüllt. Voraussetzung ist, dass der Veranstalter oder Vermittler rechtzeitig vor Beginn der Reise benachrichtigt wird und dass keine vertraglichen oder gesetzlichen Bestimmungen der Unterlieferanten eine solche Übertragung verbieten.

Der Veranstalter kann für die Übertragung eine angemessene Gebühr erheben. Der ursprüngliche Kunde und der neue Reisende haften gesamtschuldnerisch für die Gebühr und gegebenenfalls für offene Restbeträge der Reise.

5.4. Änderungen der Buchung

Der Kunde kann Reisedatum, Reiseziel, Unterkunft usw. gegen eine angemessene Verwaltungsgebühr ändern, sofern der Veranstalter dazu in der Lage ist. Sind die Kosten der Änderung höher als die Gebühr, wird die Änderung als Stornierung behandelt. In diesem Fall gelten die Stornierungsregeln aus Punkt 5.2.

6. Recht des Veranstalters zur Stornierung oder Änderung der Reise ohne Entschädigungspflicht

6.1. Zu wenige Anmeldungen

Der Veranstalter kann eine Reise stornieren, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Mindestteilnehmerzahl ist in den individuellen Bedingungen der Reise angegeben.

Falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, muss der Veranstalter den Kunden spätestens 30 Tage vor Reisebeginn informieren.

Alle vom Kunden gezahlten Beträge werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet.

6.2. Hindernisse außerhalb der Kontrolle des Veranstalters

Der Veranstalter kann eine Reise ohne Entschädigungspflicht stornieren, wenn unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände die Durchführung der Reise verhindern. Beispiele hierfür sind Krieg, Naturkatastrophen, gefährliche Krankheiten oder vergleichbare Ereignisse.

In diesem Fall erhält der Kunde eine vollständige Rückerstattung der gezahlten Beträge. Alternativ kann der Veranstalter dem Kunden eine gleichwertige oder bessere alternative Reise anbieten.

Falls die Reise bereits begonnen hat und aus solchen Gründen abgebrochen werden muss, hat der Kunde Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung. Der Veranstalter verpflichtet sich, den Kunden mit minimalem Aufwand und ohne zusätzliche Kosten zurück an den Abreiseort zu bringen.

6.3. Änderungen nach Vertragsabschluss

Der Veranstalter darf keine wesentlichen Änderungen an der Reise oder den Vertragsbedingungen vornehmen, es sei denn, es wurde ausdrücklich in der Buchung darauf hingewiesen.

Falls eine Änderung dazu führt, dass die Reise für den Kunden wesentlich schlechter wird, hat dieser das Recht, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten oder eine Preisminderung zu verlangen.

    7. Pflichten der Parteien

    7.1. Pflichten des Veranstalters

    Der Veranstalter ist verpflichtet, die Reise gemäß den vereinbarten Bedingungen durchzuführen. Falls unvorhergesehene Umstände Änderungen erfordern, muss der Veranstalter bestmöglich darauf reagieren, um Unannehmlichkeiten für den Kunden zu minimieren.

    Falls der Kunde während der Reise Probleme hat, ist der Veranstalter verpflichtet, angemessene Unterstützung anzubieten.

    Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für verlorenes oder beschädigtes Gepäck und empfiehlt den Abschluss einer Reiseversicherung.

    7.2. Pflichten des Kunden

    Der Kunde ist verpflichtet:

    • Die vereinbarten Zahlungen fristgerecht zu leisten.
    • Korrekte persönliche Informationen bereitzustellen.
    • Notwendige Reisedokumente (z. B. Pass, Visa) mitzuführen.
    • Den Anweisungen des Veranstalters und lokaler Behörden Folge zu leisten.
    • Sich gegenüber Mitreisenden rücksichtsvoll zu verhalten.

    Falls der Kunde diese Pflichten erheblich verletzt, kann der Veranstalter ihn von der Reise ausschließen, ohne dass eine Rückerstattung erfolgt.

    8. Mängel

    8.1. Mängel vor der Abreise

    Falls vor Reisebeginn feststeht, dass die Reise wesentliche Mängel aufweisen wird, kann der Kunde kostenlos stornieren und eine Rückerstattung erhalten.

    Alternativ kann der Kunde eine gleichwertige oder bessere Ersatzreise annehmen.

    8.2. Mängel während der Reise

    Falls die Reise Mängel aufweist, die nicht durch den Kunden verursacht wurden, kann der Kunde:

    • Die Beseitigung des Mangels verlangen.
    • Eine alternative Reiseleistung anfordern.
    • Eine Preisminderung verlangen.
    • Vom Vertrag zurücktreten und eine Rückerstattung für nicht erhaltene Leistungen verlangen.
    • Eine Entschädigung fordern, falls der Mangel zu finanziellen Verlusten führt.

    Der Veranstalter haftet nicht, wenn der Mangel auf unvermeidbare Umstände oder Dritte außerhalb seines Einflussbereichs zurückzuführen ist.

    8.3. Entschädigungsbegrenzungen

    Falls nicht anders geregelt, ist die Haftung des Veranstalters auf das Dreifache des Reisepreises begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht für Personenschäden oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters.

    8.4. Beziehung zu anderen Reisevorschriften

    Falls ein Kunde Anspruch auf Entschädigung nach internationalen Beförderungsregelungen hat (z. B. für Flugverspätungen), muss er sich direkt an den Transportdienstleister wenden.

     

    9. Streitbeilegung

    Falls der Kunde eine Beschwerde hat, sollte er sich zunächst an den Veranstalter wenden. Falls keine Einigung erzielt wird, kann die Beschwerde bei der norwegischen Reisebeschwerdestelle (Pakkereisenemnda) oder einer anderen Schlichtungsstelle eingereicht werden.

    Der Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Vestre Innlandet Tingrett.

     

    JVB Travel AS

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